Bekanntmachung der Ortsgemeinde Zornheim - Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung 2025
Bekanntmachung der Ortsgemeinde Zornheim
1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen
2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen leite ich am 22.11.2024 dem Ortsgemeinderat zu.
1. Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 liegt mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab dem 22.11.2024 während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung in der Verbandsgemeindeverwaltung, Pariser Str. 110, 55268 Nieder-Olm, Zimmer 211, bis zur Beschlussfassung über die Haushaltssatzung durch den Ortsgemeinderat zur Einsichtnahme aus. Außerdem steht die Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen ab dem oben genannten Zeitpunkt im Internet unter haushalt.vg-nieder-olm.de zur Einsichtnahme bereit.
2. Die Einwohnerinnen und Einwohner der Ortsgemeinde Zornheim haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dem 22.11.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Pariser Str. 110, 55268 Nieder-Olm, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2025 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich an die Verbandsgemeindeverwaltung, Pariser Str. 110, 55268 Nieder-Olm, elektronisch an haushalt@ einzureichen. Der Ortsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden. vg-nieder-olm.de
Zornheim, 21.11.2024
Ralf Jürgen Winter
Ortsbürgermeister
Rathaus
Gemeindeverwaltung
Kirschgartenstraße 2
55270 Zornheim
Tel: 06136-95294-0
Fax: 06136-95294-13
E-Mail: gemeinde[at]zornheim.de
Öffnungszeiten:
Montag 10 - 12 Uhr 17 - 20 Uhr
Montag 18-20 Uhr Sprechstunde des Ortsbürgermeisters nach Terminvereinbarung
Dienstag 10 - 12 Uhr
Donnerstag 08 - 10 Uhr